Datenschutzvereinbarung

Vielen Dank, dass Sie sich für den Schutz Ihrer Daten interessieren. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten erheben, verwenden und schützen.

1. Verantwortliche Stelle

[ZK-Services]
[Steinstr. 66 , 12307 Berlin]
[Milena Kostic]

2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie in die Datenverarbeitung einwilligen. Das können z.B. sein:

  • Name, Adresse, Kontaktinformationen bei Kontaktaufnahme
  • Nutzungsdaten (z.B. besuchte Seiten, Zugriffszeiten) bei der Nutzung unserer Webseite

3. Zweck der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet:

  • Bearbeitung Ihrer Anfragen
  • Verbesserung unseres Angebots
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen

4. Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

5. Cookies und Tracking

Unsere Webseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können die Verwendung von Cookies in Ihren Browsereinstellungen deaktivieren.

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

7. Datensicherheit

Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

8. Änderungen dieser Datenschutzvereinbarung

Wir behalten uns vor, diese Vereinbarung bei Bedarf anzupassen. Die aktuelle Version finden Sie stets auf unserer Webseite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZK-Services Containerdienst und Gebäudereinigung

 

§ 1 Geltungsbereich
 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ZK-Services (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt)  im Bereich Containerdienstleistungen sowie Gebäudereinigung und Schüttguttransporte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

a) Containerdienst /Stellung und Abholung von Abfallcontainern sowie Schüttguttransporte.

b) Gebäudereinigung (Unterhalts-, Glas- und Sonderreinigungen.

 

 § 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung als angenommen.
 

Teil A - Containerdienst

§ 3 Leistungsbeschreibung

Die Bereitstellung von Containern erfolgt zu den vereinbarten Terminen und Konditionen.

Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Containers verantwortlich. Verboten sind insbesondere: Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, Batterien, Asbest, Farben, Öle, etc. sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.

Überfüllte Container oder falsch befüllte Container können nicht oder nur gegen Aufpreis abgeholt werden.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Aufstellort geeignet ist und eine genehmigte Zufahrt ermöglicht.

Eventuell notwendige Genehmigungen (z.B. öffentliche Stellflächen) sind vom Auftraggeber einzuholen.

Der Kunde ist verpflichtet die Abfälle sortenrein befüllen.

 

§ 4 Schüttguttransporte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur termingerechten und sachgerechten Beförderung von Schüttgütern wie z.B. Kies, Sand, Erde, Bauschutt, Recyclingmaterialien etc.

Die Beladung erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte.

Die Entladung erfolgt an der vereinbarten Abladestelle. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Entladung gefahrlos und ohne Behinderung erfolgen kann.

 

§ 5 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Transportguts verantwortlich.

Für Schäden, durch fehlerhafte oder nicht genehmigte Beladung entstehen, haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Be- und Entladestellen frei zugänglich und für die eingesetzten Fahrzeuge geeignet sind.

Wartezeiten und Mehraufwendungen durch unzureichende Bedingungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. für öffentliche Flächen oder Zufahrtswege) sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu beschaffen.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Priese verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusatzkosten (z.B. Wartezeiten, Umwege, zusätzliche Entladung) werden separat berechnet mit einem Stundensatz i.H.v. 120,-€

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über

dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

§ 7 Lieferfristen und höhere Gewalt

Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei höherer Gewalt, extremen Witterungsbedingungen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen etc. haftet der Auftragnehmer nicht für Lieferverzögerungen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde.

Für Schäden an Wegen, Zufahrtenm Untergründen oder Entladestellen, die nicht ausreichend befestigt oder geeignet sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 9 Datenschutz 

Personen- und auftragsbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit Einwilligung des Auftraggebers.

 

§ 10 Haftungsausschluss 

Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung von dem Auftragnehmer bzw. ihren Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. Für Handlungen von Erfüllungsgehilfen und im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer in höhe von 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht jedoch nur in Höhe des Auftragswertes.

 

§11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

 

Teil B - Gebäudereinigung & Glasreinigung

 §11 Leistungsumfang

 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Reinigungsvertrag.
 

Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
 

Reinigungsmittel und Geräte werden grundsätzlich vom Auftragnehmer gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

 §12 Ausführung der Leistungen

 Die Reinigung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten.


 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugang zu den Reinigungsflächen sicherzustellen.


 Witterungsbedingte Verschiebungen (z. B. bei Glasreinigung) sind möglich und werden rechtzeitig angekündigt.

§13 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.


 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 §14 Haftung

 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter entstanden sind.


 Für Schäden an besonders empfindlichen Oberflächen (z. B. unversiegelte Holzfußböden, bestimmte Glasarten) wird keine Haftung übernommen, sofern der Auftraggeber auf deren Empfindlichkeit nicht ausdrücklich hingewiesen hat.


 Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 §15 Gewährleistung und Reklamationen

 Beanstandungen sind dem Auftragnehmer spätestens 24 Stunden nach Durchführung der Leistung schriftlich mitzuteilen.
 Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Reklamationen zur Nachbesserung verpflichtet.

 §16 Vertragslaufzeit und Kündigung

 Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.


 Verträge können unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Ver einbarung getroffen wurde.


 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 §17 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.

 §18 Schlussbestimmungen

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

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